Black Friday 2023
BlackFriday.de
Zur App
Black Friday 2024 COUNTDOWN
24417453
NEWSLETTER abonnieren
und keinen DEAL verpassen!

Das war der Black Friday 2016: Abmahnungen, verunsicherte Händler und 1,7 Millionen Besucher

News | 30. November 2016

WICHTIGE INFO
Nachdem sich der Black Friday Stress der letzten Tage etwas gelegt hat, möchten wir die Gelegenheit nutzen und zu den Vorgängen, die im Vorfeld des Black Fridays bekannt geworden sind, Stellung nehmen. Hierzu verweisen wir auf unsere soeben veröffentlichte Pressemeldung, in der wir auf alle Punkte eingehen.
Des Weiteren geben die folgenden Medienberichte einen guten Überblick:

Aktuelle Pressemitteilung

Das war der Black Friday 2016 – Abmahnungen, verunsicherte Händler und 1,7 Millionen Besucher

(Oberhausen, 30. November 2016) – Es war wie erwartet die größte Rabattschlacht des Jahres! 2016 ist der Black Friday endgültig auch in der Offline-Welt angekommen. Fanden die Aktionen der Händler in den letzten Jahren noch fast ausschließlich im Internet statt, erhielt der Black Friday in diesem Jahr großflächig Einzug in die Innenstädte und Einkaufszentren der Republik und sorgte neben den Online-Verkäufen auch für steigende Umsätze im Einzelhandel.

Leider wurde die Freude der Händler im Vorfeld des Black Fridays durch eine Abmahnwelle aufgrund von Markenrechten am Begriff „Black Friday“ getrübt. Auch das Portal Black-Friday.de, das entsprechende Aktionen von Händlern und Online-Shops sammelt, erhielt mehrere Abmahnungen und sah sich gezielten Angriffen durch eine in Deutschland gänzlich unbekannte Firma mit Sitz in Hong Kong ausgesetzt. Diese hatte Anfang Oktober 2016 die Rechte an einer beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragenen Wortmarke „Black Friday“ erworben und begann umgehend damit Abmahnungen aufgrund angeblicher Markenrechtsverletzungen zu versenden. Ziel der Angriffe war nicht nur Black-Friday.de selbst, sondern auch viele Partner des Portals. So sollte eine Zusammenarbeitet zum Black Friday 2016 verhindert werden. Leider ließen sich viele Händler davon verunsichern und zogen bereits eingereichte Angebote zurück, stornierten gebuchte Werbepakete oder untersagten uns über ihre Black Friday Aktionen zu berichten. Zudem hatte der deutsche Vertreter der chinesischen Markeninhaberin (ein Anwalt aus Berlin) die Löschung der Social Media Seiten sowie der Smartphone Apps von Black-Friday.de beantragt. Facebook, Twitter und der Google Play Store haben diesen Anträgen ohne Einwand stattgegeben. Einzig Apple gab Black-Friday.de die Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis heute ist die iOS App des Portals im Apple App Store erhältlich.

Auf die Abmahnungen hat Black-Friday.de angemessen reagiert und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde eine Gegenabmahnung ausgesprochen, mit der die Markeninhaberin dazu aufgefordert wurde, die Löschung der Social Media Accounts und der Android App rückgängig zu machen. Bis heute hat Black-Friday.de dazu keine Antwort erhalten.

Simon Gall, Betreiber von Black-Friday.de erklärt:

„Wir sind davon überzeugt, dass der Begriff Black Friday rein beschreibend (und daher nicht unterscheidungskräftig) ist und ferner ein allgemeines Freihaltebedürfnis besteht. Wir haben deshalb am 28.10.2016 einen entsprechenden Löschungsantrag aufgrund „absoluter Schutzhindernisse“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Zwischenzeitlich sind mindestens fünf weitere Löschungsanträge beim DPMA eingegangen, was im Register zur Marke auch veröffentlicht wurde [UPADTE vom 22.12.2016: Mittlerweile sind insgesamt zwölf Löschungsanträge eingereicht worden]. Die Einreichung von Anträgen weiterer Antragsteller ist jederzeit möglich. Wir und zahlreiche Rechtexperten sind sehr zuversichtlich, dass auf die Löschungsanträge die Marke „Black Friday“ aus dem Register gelöscht wird.“

Sollte wider Erwarten doch ein kennzeichenrechtlicher Gebrauch der Bezeichnung Black Friday in Betracht kommen, dann stünden Black-Friday.de ferner ältere Kennzeichenrechte im Sinne des § 5 MarkenG zu, weil das Portal bereits seit 2012 – also lange vor der Markenanmeldung – betrieben wird. Gall erklärt:

„In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Markeneintragung im Löschungsverfahren bestätigt werden sollte, werden wir eine Löschung aufgrund dieser prioritätsälteren Kennzeichenrechte anstreben.“

Trotz der widrigen Umstände sammelte Black-Friday.de in diesem Jahr wieder mehr als 300 Aktionen deutscher Händler, welche alle pünktlich in der Nacht zum 25. November 2016 um 0:00 Uhr unter https://www.blackfriday.de veröffentlicht wurden. Dieser Service wurde von den Internet-Usern dankend angenommen. So konnte Black Friday.de im November 2016 1.7 Millionen Besucher begrüßen, die sich auf dem Portal über die besten Angebote des Jahres informierten und die Webseite als Einstieg für ihre Shopping-Touren nutzten.

Weiterführende Links:

Besucherzahlen im Vergleich zum Vorjahr (Screenshot: Google Analytics)

Besucherzahlen im Vergleich zum Vorjahr (Screenshot: Google Analytics)

Fabian Humburg Dezember 9, 2016 um 11:09 Uhr

Super Galli, mach weiter so und lass Dich von den Ösinasen nicht unter Druck setzen!