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DPMA beschließt Löschung der Wortmarke „Black Friday“

News | 5. April 2018

DPMA Wortmarke Black Friday

HINWEIS

Wenn Sie uns in unserem Kampf gegen die Marke „Black Friday“ unterstützen möchten, können Sie dies am besten, indem Sie BlackFriday.de in Ihrer Berichterstattung erwähnen und/oder unser Portal auf Ihrer Webseite verlinken. Nutzen Sie hierfür gerne unser Werbematerial, das wir allen Partnern und Interessierten kostenlos zur Verfügung stellen. Vielen Dank!

UPDATE (20.02.2019)

Das Bundespatentamt hat mittlerweile eine mündliche Verhandlung anberaumt und Terminsladungen an alle Verfahrensbeteiligten versendet. Die mündliche Verhandlung im Verfahren „30 2013 057 574 – S 33117 Lösch“ wird am 26. September 2019 um 11:00 vor dem Bundespatentgericht in München stattfinden (Aktenzeichen: 30 W (pat) 26/18).

UPDATE (24.10.2018)

Nach einer Anfrage von Black-Friday.de hat Google eine Einschränkung bei „Google Ads“ entfernt, die es Werbetreibenden automatisch untersagt hatte, den Begriff „Black Friday“ ohne explizite Freigabe der Markeninhaberin in ihren Google Suchanzeigen zu verwenden. Bei einer rein beschreibenden und nicht markenmäßigen Verwendung des Begriffs „Black Friday“, was im Zweifel vor der Anzeigenschaltung mit einem auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden sollte, müsste es somit nun wieder für alle Werbetreibenden möglich sein, den Begriff zum Black Friday 2018 bei Google Ads zu verwenden, ohne dass solche Werbeanzeigen durch Google automatisch abgelehnt werden.

UPDATE (19.04.2018)

Nachdem das DPMA die Löschung der Marke „Black Friday“ beschlossen hatte, wurde nun auch endlich unsere Facebook-Seite wiederhergestellt. Diese war im Oktober 2016 unverständlicherweise von Facebook gelöscht worden, nachdem die Inhaberin der Marke „Black Friday“, aufgrund einer angeblichen Markenrechtsverletzung, einen Antrag auf Löschung gestellt hatte. Wir sind froh über die längst überfällige Entscheidung und freuen uns über jeden neuen Like :-)
https://www.facebook.com/Black.Friday.de

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist dem Antrag von Black-Friday.de und zahlreichen weiteren Antragsstellern nachgekommen und hat die Löschung der umstrittenen Wortmarke „Black Friday“ (3020130575741) beschlossen. Antragsgemäß begründet das Amt die Entscheidung damit, dass „der angegriffenen Marke im Anmeldezeitpunkt und fortdauernd das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegensteht“, der Bezeichnung „Black Friday“ also jegliche Unterscheidungskraft fehle. Nach Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden dürfen, da der Begriff „Black Friday“ lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde. Gegen den Beschluss des DPMA kann die Markeninhaberin innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen.

In den vergangenen zwei Jahren hielt die Marke die deutsche Handelsbranche in Atem und sorgte für einige Verunsicherung bei Einzelhändlern und Onlineshops. Denn ein chinesisches Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke „Black Friday“ und begann unmittelbar damit Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff, anlässlich des aus den USA bekannten Sonderverkaufstags, für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch Black-Friday.de erhielt eine Abmahnung und reichte daraufhin im Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. In der Folge beantragten zudem 14 weitere Parteien die Löschung der zweifelhaften Wortmarke.

Von den insgesamt 15 eingereichten Löschungsanträgen wurden nun 13 beschlussfähige Verfahren vom DPMA in einem Verfahren verbunden und einheitlich entschieden. Der Beschluss zur Löschung der Wortmarke 3020130575741 bestärkt uns in unserer Überzeugung, dass es sich beim Begriff „Black Friday“ um eine rein beschreibende Bezeichnung handelt, die jedem Händler zur Bewerbung der eigenen Rabattaktionen zur Verfügung stehen sollte.

Löschung ist noch nicht rechtskräftig

Wir rechnen damit, dass die chinesische Markeninhaberin die Entscheidung des DPMA nicht ohne Widerstand hinnehmen wird, sondern Beschwerde beim Bundespatentgericht (BPatG) einlegt. Mit einer Entscheidung des Bundespatentgerichts wäre nicht vor 2019 zu rechnen. In letzter Instanz könnte diese dann noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

Aktuelle Informationen zur Marke „Black Friday“ finden sie hier.